AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen außer Pauschalreisen!

  1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde unserem Reisebüro den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündig oder über Internet vorgenommen werden. Ein Anmelder handelt dabei für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dahingehende Erklärung ausdrücklich und gesondert abgibt. Über den Eingang des Angebots bzw. der Reiseanmeldung via Internet erhält der Kund eine Bestätigung per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer.

  2. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch unser Reisebüro beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Wir sind folglich nur ein Vermittler von Dienstleistungen zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Post usw.) und übernehmen deshalb keine Haftung für evtl. auftretende Verluste, Verspätungen, Änderungen, Visumsverweigerungen, verspätete bzw. fehlgeschlagene Postzustellungen, Beschädigungen, Unfälle, mangelhafte Erbringung sonstiger Leistungen usw., die dem Leistungsträger obliegen.

  3. Bei Vermittlung von Flügen wird Pul Express GmbH dem Kunden gegenüber ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzliche Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sowie “Allgemeine Beförderungsbedingungen” der jeweiligen Fluggesellschaft. Flüge sind grundsätzlich 72 Stunden vor dem vorgesehenen Rück- und Weiterflugdatum rückzubestätigen, andernfalls kann ein Anspruch auf Beförderung entfallen. Der Kunde haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller Flugzeitänderung vor Abreise. Pul Express GmbH weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten oder einem Softwarefehler beruht, Pul Express GmbH zur Anfechtung des etwaig geschlossenen Vertrages berechtigt.

  4. Sorge um das Einhalten von Pass-, Visabestimmungen, Gesundheitsschutzvorschriften und sonstiger Einreisebedingungen des Einreiselandes (u.a. Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses von 3 bzw. 6 Monaten ab dem Rückreisedatum, ordnungsgemäßer Eintrag von evtl. Kindern (ggf. mit Photos im Reisepass des reisenden Elternteils, evtl. notwendige Visa, Impfungen usw.) trägt allein der Kunde. Er hat sich bei der Botschaft des Einreiselandes danach zu erkundigen und deren Anweisungen zu befolgen, da unserseits keine Haftung dafür übernommen werden kann. In einzelnen Fällen können wir höchstens eine reine Vermittlung der Visabeantragung übernehmen, vorausgesetzt, der Kunde beauftragt uns damit schriftlich. Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Botschaft bzw. das Konsulat haften wir hierbei jedoch nicht. Nach dem Erhalt des Visums hat der Kunde sich sofort zu vergewissern, ob dieses korrekt laut seinen Angaben und Wünschen ausgestellt worden ist, evtl. mitreisende Kinder vermerkt und Geburtsdaten sowie Passnummer (falls vorhanden) richtig angegeben worden sind. Evtl. Fehler sind umgehend zu beanstanden, da im Nachhinein kein Rechtanspruch auf Erstattung von Folgeschäden bzw. Mehrkosten besteht.

  5. Nur gültig für Flüge: Den von Pul Express GmbH bestätigten Preisen liegen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften zugrunde, wonach das Ticket innerhalb bestimmter Frist ausgestellt werden muss; danach richtet sich die Vorgabe von Zahlungsart und -frist seitens Pul Express GmbH. Nicht rechtzeitiger Zahlungseingang kann zur Folge haben, dass die Leistung zu dem angebotenen Preis nicht mehr erbracht werden kann. Im Übrigen gelten die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters.

  6. Wir erheben für einen Teil des Flugvermittlungsangebots Gebühren für die Vermittlungstätigkeit, auf welche im Buchungsvorgang jeweils gesondert hingewiesen wird. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr für die Vermittlung variiert unter anderem je nach der Fluggesellschaft, dem Flugtarif und der Zahl der Reisenden. Die Bearbeitungsgebühr für die bereits erfolgte Vermittlung wird bei Stornierung der Flüge (einschließlich Stornierungen wegen Flugzeitenänderungen und/ oder Flugstreichungen) nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden unsererseits.

  7. Flug- oder Reiserücktritt, Namens- oder Terminänderung aus einem vom Kunden selbst zu vertretenden Grund ist schriftlich zu erklären. Dabei entstehen Storno- bzw. Umbuchungsgebühren, deren Höhe auf Anfrage jederzeit mitgeteilt werden kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, der auch durch uns erfolgen kann.

  8. Die Richtigkeit aller Reisedaten und Namen in der vorliegenden Rechnung bzw. Buchungsbestätigung sowie in den daraufhin ausgestellten Reiseunterlagen bzw. Tickets ist vom Kunden sofort zu prüfen und evtl. notwendige Korrekturen uns umgehend mitzuteilen, da im Nachhinein kein Rechtsanspruch auf Erstattung von Folgeschäden bzw. Mehrkosten besteht.

  9. Die Reiseunterlagen werden erst nach dem vollständigen Zahlungseingang per normalen Brief bzw. – nach Ihrem Wunsch – gegen Aufpreis per Einschreiben oder Expressbrief versandt.

  10. Kurzfristige Buchungen sind entweder bei uns im Büro zu bezahlen oder bei der Bank bzw. Post bar einzuzahlen und uns sofort durch Zukommen eines Zahlungsnachweises zu bestätigen.

  11. Bei verspätetem bzw. unvollständigem Zahlungseingang behalten wir uns das Recht vor, die Reise kostenpflichtig zu stornieren.

  12. Alle Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  13. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und ohne Gewähr.

  14. Für Klagen von Pul Express GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Gerichtsstand der Sitz von Pul Express GmbH vereinbart.

  15. Die Preisangabe mit Sternchen (*) ist für Hin- und Rückflug inkl. Flughafensteuern, Passagier- und Sicherheitsgebühren. Diese Preisangabe ist nicht verbindlich und soll als Orientierungshilfe für die Auswahl des gewünschten Fluges dienen. Preisabweichungen möglich in Abhängigkeit der Zahlungsmethode.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Pauschalreisen

REISEBEDINGUNGEN

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 aff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.

  1. Anmeldung und Bestätigung

    Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrages gemacht wurden. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich telefonisch, oder per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder
    Restzahlung erklären.

  2. Bezahlung

    Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 k. Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht langer als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis von EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Bei Vertragsschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Reisen, die ab dem 28.Tag vor Reisebeginn gebucht werden, sind wir berechtigt, sofort den vollen Reisepreis zu vereinnahmen.
    Für einzelne Leistungen {z.B. für einige Flugsondertarife) können sich frühere Fälligkeiten ergeben. Bei der Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittkosten gemäß Ziff. 5.1. zu belasten. Die Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle. Die Unterlagen werden von uns nach Eingang der Zahlung baldmöglichst jedoch in der Regel nicht früher als zwei Wochen vor Reisebeginn, wahlweise
    zugesandt oder ausgehändigt.

  3. Leistungs- und Preisänderungen

    Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitänderungen, Ä nderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewahrleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mangeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer erheblichen Ä nderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.

  4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

    Rücktritt

    Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären, Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen R eisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 14 dieser
    Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 14 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
    anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

  5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

    Wir können in folgenden Fallen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

    a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhalt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
    genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;

    b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rucktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rucktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

  6. Haftung des Reiseveranstalters/Beschränkung der Haftung

    6.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung

    Unsere vertragliche Haftung für Schaden, die nicht Körperschaden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrankt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

    6.2. Deliktische Haftungsbeschränkung

    Unsere deliktische Haftung für Sachschaden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Anspruche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschrankung unberührt.

    6.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen

    Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschaden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.

    Wir haften jedoch:

    a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeföderungen wahrend der Reise und die Unterbringung wahrend der Reise beinhalten,

    b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursachlich geworden ist.

  7. Aufhebung des Vertrages wegen höhere Gewalt

    Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kundigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Ruckbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Ruckbeförderung sind von Ihnen und uns
    je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

  8. Gewährleistung

    8.1. Abhilfe und Mitwirkungshilfen

    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es — unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht- Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere ärztlichen Vertreter. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen ärztlichen
    Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!

    8.2. Minderung des Reisepreises

    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

    8.3. Kündigung des Vertrages

    Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kundigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des R eisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht fällig wertlos waren.

    8.4. Schadenersatz

    Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

    8.5. Gepäckverlust und Gepäckverspätung

    Schaden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Ü brigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der ärztlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

  9. Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung

    Anspruche wegen nicht vertragsgemäß Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Anspruche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 8.5. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mir dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstande, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzungen der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; sog. „Black List“

    Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List’ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://europa.eu.int/comm/transport/air/safety/doc/flywell/2006_03_22_flywell_list_en.pdf

  11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

    11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und
    eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

    11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

    11.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

  12. Rechtswahl

    Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  13. Versicherungen

    13.1. Insolvenzschutzversicherung

    Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (p651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.

    13.2. Reiseschutz

    Bitte beachten Sie, dass die in unseren Angeboten bzw. Ausschreibungen genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (PRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (incl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen.

  14. Rücktrittpauschalen

    Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Wertere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen, der einzelnen Angebote. Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

  15. Linienflüge (bei Flug-Gruppenpauschalreisen)

    bis 21. Tag vor Reisebeginn – keine Gebühren

    ab 20. Tag vor Reisebeginn – EUR 80,- pro Person

    ab 02. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise – 100%

    14.2. Flüge zu tagesaktuellen Preisen (bei Pauschalreisen)

    100% des Flugtarifs nach erfolgter Ticketausstellung.

    14.3. Hotels, Rundreisen, Sonderprogramme, Ausflüge, Transfers und Sonderleistungen

    45. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20%

    29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25%

    21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 35%

    14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50%

    6. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 65%

    ab 2. Tag vor Reisebeginn: 90%

    14.4. Flussreisen

    10% des Flussreisepreises als eine nicht erstattbare Anzahlung nach der Bestätigung der Buchung erforderlich.

    89 – 60 Tage: 25% des Flussreisepreises

    59 – 30 Tage: 50% des Flussreisepreises

    29 – 7 Tage: 75% des Flussreisepreises

    89 – 60 Tage: 25% des Flussreisepreises

    6 Tage und no show: 100% des Flussreisepreises

    14.5. Wenn die Visumbesorgung über uns erfolgt, werden die entstandenen Visumkosten mit 100% in Rechnung gestellt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Pul Express GmbH
Meinekestr. 5
10719 Berlin

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Tel. +49 (0)30 88 714 70
Fax +49 (0)30 88 629 799
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USt ID 27/425/04/651
Geschäftsführer: Antonina Syromyatnikova