Visum nach Weissrussland
Belarus (Weissrussland)
BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN PREISNACHLASS VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT
Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus
Präsident der Republik Belarus Аlexander Lukashenko hat am 9. Januar 2017 den Erlass Nr. 8 unterschrieben, der visafreie Einreise nach Belarus für die Dauer von bis zu 5 Tagen für Staatsbürger von 80 Staaten, darunter Deutschland, einführt.
Wichtig! Der Erlass tritt nach einem Monat ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung – am 12. Februar 2017 – in Kraft.
Der Erlass gilt für Staatsbürger 80 Staaten, darunter aller Staaten der Europäischen Union, sowie der USA, Kanada, Australien, anderer in der Migrationssicht günstiger Staaten, strategischer Partner der Republik Belarus, der Staaten, die visafreie Einreisen für die Staatsbürger der Republik Belarus in einseitiger Weise eingeführt haben. Dabei gilt die Regelung zur visafreien Einreise auch für Nichtbürger der Republik Lettland sowie für staatenlose Personen der Republik Estland.
Der Erlass ist auf Aktivierung der geschäftlichen, touristischen und privaten Reisen der Ausländer mit gewöhnlichen Reisepässen gerichtet.
Die visafreie Einreise muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:
1) ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, der mindestens drei Monate ab dem Tag der Ausreise aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert);
2) Zahlungsmittel: Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zurzeit ungefähr 23 Euro, aber wir empfehlen genaue Summe immer vor der Einreise zu prüfen);
3) eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10000 Euro.
Für Staatsangehörigen von China, Gambia, Haiti, Honduras, Indien, Libanon, Namibia, Samoa, Vietnam ist zusätzlich ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder des Schengen-Raumes im Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets erforderlich, die den Abflug vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 5 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigen.
Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht:
-für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Minsk weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle);
-für die Ausländer, die offizielle Reisen machen: diplomatische, dienstliche, spezielle und andere gleichgestellte Pässe werden nicht berücksichtigt.
Liste der Staaten
1. Republik Albanien.
2. Fürstentum Andorra.
3. Antigua und Barbuda.
4. Argentinische Republik.
5. Australien.
6. Königreich Bahrain.
7. Barbados.
8. Königreich Belgien.
9. Bosnien und Herzegowina.
10. Föderative Republik Brasilien.
11. Republik Bulgarien.
12. Republik Chile.
13. Volksrepublik China*.
14. Königreich Dänemark.
15. Bundesrepublik Deutschland.
16. Das Commonwealth Dominica.
17. Republik El Salvador.
18. Republik Estland****.
19. Republik Finnland.
20. Französische Republik.
21. Islamische Republik Gambia*.
22. Republik Haiti*.
23. Hellenische Republik.
24. Republik Honduras*.
25. Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China**.
26. Republik Indien*.
27. Republik Indonesien.
28. Irland.
29. Republik Island.
30. Italienische Republik.
31. Japan.
32. Kanada.
33. Republik Korea.
34. Republik Kroatien.
35. Staat Kuwait.
36. Republik Lettland***.
37. Libanesische Republik*.
38. Fürstentum Liechtenstein.
39. Republik Litauen.
40. Großherzogtum Luxemburg.
41. Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China**.
42. Malaysia.
43. Republik Malta.
44. Republik Mazedonien.
45. Malteserorden**.
46. Vereinigte Mexikanische Staaten.
47. Föderierte Staaten von Mikronesien.
48. Fürstentum Monaco.
49. Republik Namibia*.
50. Neuseeland.
51. Republik Nicaragua.
52. Königreich der Niederlande.
53. Königreich Norwegen.
54. Republik Österreich.
55. Sultanat Oman.
56. Republik Panama.
57. Republik Peru.
58. Republik Polen.
59. Portugiesische Republik.
60. Rumänien.
61. Unabhängiger Staat Samoa*.
62. Republik San Marino.
63. Königreich Saudi-Arabien.
64. Königreich Schweden.
65. Schweizerische Eidgenossenschaft.
66. Republik Seychellen.
67. Republik Singapur.
68. Slowakische Republik.
69. Republik Slowenien.
70. Königreich Spanien.
71. St. Vincent und die Grenadinen.
72. Tschechische Republik.
73. Ungarn.
74. Republik Östlich des Uruguay.
75. Republik Vanuatu.
76. Staat der Vatikanstadt.
77. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
78. Vereinigte Staaten von Amerika.
79. Sozialistische Republik Vietnam*.
80. Republik Zypern.
* Ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder der Staaten des Schengen-Raumes im gültigen Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets, in deren Datum des Abfluges vom Nationalen Flughafen Minsk bestätigt ist, sind erforderlich.
** Ist kein Staat.
*** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben.
**** Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland.
Quelle: www. germany.mfa.gov.by
Typische Fragen zum 5-tägigen visafreien Reiseverkehr: http://germany.mfa.gov.by/de/embassy/news
Um ein Visum nach Weissrussland zu beantaregen, senden Sie uns bitte folgende Antragsunterlagen:
- ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Weissrussland-Visumantragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild
- ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist;
der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten. - Wenn sie ein ehemaliger Staatsangehörige von UdSSR sind – Unterlagen, die den Verlust der Staatsangehörigkeit beweisen
- Auslandskrankenversicherung*
- Für Kinder unter 12 Jahren – eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien von Hauptseitender Elternpässen (mit der Passnummer, einem Lichtbild und der Gültigkeitsdauer)
Visagebühren für Staatsangehörige EU Länder
Visumgebühren sind ab 28.03.2017 gültig.
Konsulat Art | Aufenthaltsdauer | Bearbeitungsdauer ( Arbeitstage ) |
|
10 AT | 3AT | ||
Transit 1Fach/2Fach/Mehrfach |
2+2 Tage |
95€ | 170€ |
Geschäftlich 1-mal**/Multi*** |
90/365 Tage |
95€/210€ | 170€/250€ |
Privatvisum** |
bis 90 Tage** |
95€ | 170€ |
Visum in Kinderausweis: |
Bis 90 Tage 2+2 Tage |
35€ 30€ |
60€ 45€ |
* – Seit dem 1. Juli 2014 ist für die Erteilung eines Einreisevisums zusätzlich die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:
— eine Krankenversicherungspolice (im weiteren Police) der Unternehmen BELGOSSTRACH oder BELEKSIMGARANT, oder
— eine Police, Versicherungskarte, ein anderes Dokument, welches die Existenz einer Auslandskrankenversicherung bei einer Versicherungs-gesellschaft belegt.
Das Dokument kann als Kopie vorgelegt werden und muss folgende Informationen enthalten:
— Bezeichnung und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft, Telefonnummern der Gesellschaft oder deren Auslandskontakt-telefonnummern, Name Vorname Vatersname (wenn üblich) des ausländischen Versicherungsnehmers;
— Bestätigung, dass die Versicherung auf dem Territorium der Republik Belarus gilt;
— Bestätigung, dass der gesamte Aufenthaltszeitraum des ausländischen Staatsbürgers in der Republik Belarus abgedeckt ist;
— Bestätigung, dass die Versicherungssumme mindestens 10000 Euro beträgt.
** – ein einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse und Telefonnummer in Belarus angegeben hat.
*** – ein Dauergeschäftsvisum bis zu 365 Tage wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten.
Dauervisum für Geschäftsleute wird bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
- Antrag der belarussischen juristischen Person (spezielles Formular ist in der Botschaft auf Anfrage erhältlich);
- Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person;
- Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
- ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter);
- bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.