Visum nach Kasachstan

Kasachstan

Kasachstan

BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN PREISNACHLASS VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT

Die Botschaft der Republik Kasachstan ist an den Feiertagen 01. – 03. Januar, 08., 21.-23. März, 1., 8. und 9. Mai, 06. Juli, 30. August, 25. Oktober und 18. Dezember 2023 geschlossen.

ÜBER DIE ERNEUERUNG DES EINSEITIGEN VISUMFREIEN REISEVERKEHRS

Hiermit wird mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2022 die visafreie Einreise in die Republik Kasachstan für Bürger aus 57 Ländern, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, wieder aufgenommen wurde. Gemäß den Einreisebestimmungen dürfen sich deutsche Staatsangehörige bei jeder Einreise höchstens 30 Kalendertage auf dem Territorium der Republik Kasachstan aufhalten, insgesamt 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen.

Einreisebestimmungen ( Stand: 22.04.2021 )

Kinderpässe mit Verlängerung werden für die Bearbeitung des Visums nicht akzeptiert.

Einreisebestimmungen ( Stand: 02.07.2014 )

Über die Befreiung von der Visumpflicht

Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan „Über das internationale Finanzzentrum „Astana“ hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben.

In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.

Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie „Geschäftsvisum“ für 30 Tage bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.

Quelle: www.gov.kz

Um das Visum für Kasachstan zu beantragen, bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen zu:

Meldepflicht: Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht.

Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen.

 

Visagebühren für Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien Lichtenstein Österreich, Spanien.

Visumgebühren sind ab 21.02.2018 gültig.
Konsulat Art Aufenthaltsdauer Bearbeitungszeit 10 Arbeitstage
Private Bis 90 Tage 115€
Private für Kinder bis 6 Jahre Bis 90 Tage 35€